St. Martin - MARIENBORN Pflege
Eine Einrichtung der Stiftung der Cellitinnen

Die Kosten auf einen Blick

Die Kosten für einen Heimplatz setzen sich zusammen aus dem pflegebedingten Aufwand, dem Aufwand für Unterkunft und Verpflegung und dem investiven Aufwand. Die täglichen pflegebedingten Kosten hängen von der Höhe des Pflegegrades ab und werden je nach Pflegegrad von der Pflegekasse mit einer monatlichen Pauschale bezuschusst.

Für die Pflegegrade 2 bis 5 ist der zu zahlende Eigenanteil - abgesehen von Rundungsdifferenzen - gleichbleibend.

 

Preisliste Doppelzimmer ab dem 01.01.2024
PflegegradPflegebedingte
Aufwendungen
UnterkunftVerpflegungInvestitions-
kosten
Ausbildung
Umlage gem.
AltPflAusglVO
Ausbildung
Umlage gem.
§28 PflBG
Heimentgelt
täglich
Heimentgelt
monatlich
- 30,42 Tage -
Pflegekassen-
anteil
monatlich
Eigenanteil
PG 165,12€25,00€19,25€17,62€-€6,64€133,63€4.065,02€- 125,00€auf Anfrage
PG 283,49€25,00€19,25€17,62€-€6,64€152,00€4.623,84€- 770,00€auf Anfrage
PG 399,67€25,00€19,25€17,62€-€6,64€168,18€5.116,04€- 1.262,00€auf Anfrage
PG 4116,53€25,00€19,25€17,62€-€6,64€185,04€5.628,92€- 1.775,00€auf Anfrage
PG 5124,09€25,00€19,25€17,62€-€6,64€192,60€5.858,89€- 2.005,00€auf Anfrage

Alle Preise ohne Gewähr

Preisliste Einzelzimmer ab dem 01.01.2024
PflegegradPflegebedingte
Aufwendungen
UnterkunftVerpflegungInvestitions-
kosten
Ausbildung
Umlage gem.
AltPflAusglVO
Ausbildung
Umlage gem.
§28 PflBG
Heimentgelt
täglich
Heimentgelt
monatlich
- 30,42 Tage -
Pflegekassen-
anteil
monatlich
Eigenanteil
PG 165,12€25,00€19,25€18,74€-€6,64€134,75€4.099,10€- 125,00€auf Anfrage
PG 283,49€25,00€19,25€18,74€-€6,64€153,12€4.657,91€- 770,00€auf Anfrage
PG 399,67€25,00€19,25€18,74€-€6,64€169,30€5.150,11€- 1.262,00€auf Anfrage
PG 4116,53€25,00€19,25€18,74€-€6,64€186,16€5.662,99€- 1.775,00€auf Anfrage
PG 5124,09€25,00€19,25€18,74€-€6,64€193,72€5.892,96€- 2.005,00€auf Anfrage

Alle Preise ohne Gewähr

Die Vergütung nach § 43b SGB XI (bspw. Für Selbstzahler / Privatversicherte) beträgt monatlich: 176,06€

   

Die Pflegesätze werden mit den Kostenträgern (Pflegekassen und Sozialhilfeträger) vereinbart.

Pflegebedingter Eigenanteil:

Seit dem 01.01.2022 übernimmt die Pflegekasse zum "Pflegekassenanteil" noch einen Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI

Dieser ergibt sich aus der Dauer des "Gesamtaufenthaltes" und ist wie folgt gestaffelt:

  • bei einem vollstationären Aufenthalt von bis zu 12 Monaten: -15% des verbliebenen pflegebedingten Eigenanteils
  • bei einem vollstationären Aufenthalt ab 12 Monaten:             -30% des verbliebenen pflegebedingten Eigenanteils
  • bei einem vollstationären Aufenthalt ab 24 Monaten:             -50% des verbliebenen pflegebedingten Eigenanteils
  • bei einem vollstationären Aufenthalt ab 36 Monaten:             -75% des verbliebenen pflegebedingten Eigenanteils

 

Das Haus verfügt über Versorgungsverträge mit den Pflegekassen und mit den Sozialhilfeträgern. Interessenten erhalten eine ausführliche und individuelle Beratung über:  

  • die Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI)  
  • die Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI
  • die Leistungen nach dem Landespflegegesetz (Pflegewohngeld)
  • die Leistungen der Sozialhilfeträger (SGB XII) 

Bitte sprechen Sie uns an.


Unsere Pflegesätze und Kontaktdaten als Ausdruck